Landgericht Frankfurt am Main stärkt erneut Betroffenenrechte!

 

Nachdem das Landgericht Frankfurt am Main bereits am 8. April 2022 entschieden hatte, dass Facebook nach einer Meldung eines Hasskommentares verpflichtet ist, proaktiv nach „kerngleichen“ Inhalten suchen und diese löschen muss, entschied dasselbe Gericht nun Ähnliches auch in Bezug auf Twitter.

Dieses Mal geht es jedoch nicht mehr um Falschzitate in Wort-Bild-Kombinationen („Memes“), sondern um beleidigende und unwahre Äußerungen in Textform.

Hintergrund sind verschiedene Kommentare auf Twitter, die den Antisemitismusbeauftragten von Baden-Württemberg, Michael Blume, in „eine Nähe zur Pädophilie“ gerückt hatten, obwohl ein faktischer Zusammenhang nicht besteht. Weitere Tweets erfüllen nach Ansicht des Gerichts den Straftatbestand der Beleidigung, da die getroffenen Werturteile nicht mehr von der Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt seien.

Die ausgesprochene Unterlassungsverfügung verpflichtet Twitter nicht nur dazu, die entsprechenden Tweets zu löschen, sondern auch dafür Sorge zu tragen, dass Äußerungen mit einem „identischen Aussagekern“ ebenfalls keine Verbreitung auf der Plattform finden. Twitter muss demnach aktiv nach sinngemäßer Neuveröffentlichung der Äußerungen suchen und gegen diese vorgehen. Im Verfahren hatte Twitter nicht zu genüge dargelegt, dass diese Verpflichtung für das Unternehmen unzumutbar sein könnte.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Die Pressemitteilung des Gerichts ist hier zu finden.