Wichtiges Grundsatzurteil: Facebook muss Inhalte, die anderen rechtswidrigen Inhalten gleichen, proaktiv suchen und löschen

Heute ist ein guter Tag für den Kampf gegen Hass im Netz!

Dem Team von HateAid ist es zusammen mit Renate Künast gelungen, vor dem Landgericht Frankfurt am Main ein wichtiges Präzedenzurteil gegen Facebook bzw. Meta zu erstreiten.

Eine offizielle Pressemitteilung des Gerichts steht noch aus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Inhalt des Verfahrens war die Frage, ob Plattformbetreiber nach der Meldung und Löschung eines Hasskommentars (in dem Fall ging es um ein in ein Meme verpacktes Falschzitat) proaktiv nach identischen Kopien und kerngleichen Inhalten suchen und diese löschen müssen. Bis dato war es für Betroffene schwierig bis unmöglich, alle immer neu auftauchenden Kopien des rechtswidrigen Inhalts zu finden und zu melden.

Nach den Angaben von HateAid sieht das Gericht diese Pflicht bei Facebook – und zwar ohne Einschränkungen. Personelle Ressourcen sowohl zur Sichtung von kerngleichen Inhalten als auch zur Entscheidung über deren Rechtswidrigkeit müssen die Plattformbetreiber danach selbst zur Verfügung stellen.

Mehr noch: Das Gericht hat der Klägerin zudem ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000,- Euro zugesprochen.

Für unsere Beratungsarbeit bedeutet das, dass sich die Betroffenen vor einer vermeintlichen Übermacht der Plattformbetreiber nicht weiter verstecken müssen!

Nachtrag:
Die Pressemitteilung des Gerichts ist jetzt hier verfügbar.